Fortbildung
Wenn Sie eine Prüfung oder Unterrichtung bei der IHK Mittlerer Niederrhein ablegen möchten, finden Sie hier den Einstieg in unser Onlineportal. Sie können hier Ihren Zulassungsantrag (relevant nur bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung) stellen und sich zu einer Prüfung oder Unterrichtung anmelden. Zur Vereinfachung des Textes verwenden wir künftig immer den Begriff „Prüfungen“, auch wenn Sie sich zu einer Unterrichtung anmelden.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es je nach Prüfung und Unterrichtung unterschiedliche regionale Zuständigkeiten gibt.
Beispiel: Sie können Ihre Prüfung in der Höheren Berufsbildung (Fortbildung)
nur dann bei unserer IHK ablegen,
wenn Sie in der Stadt Krefeld, der Stadt Mönchengladbach, dem Rhein Kreis Neuss oder dem Kreis Viersen:
1. an einem Lehrgang teilgenommen haben oder
2. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind oder
3. Ihren Wohnsitz haben.
Für alle übrigen Prüfungen und Unterrichtungen existieren abweichende regionale Zuständigkeiten, über die wir Sie gerne persönlich informieren.